Zutritt nach "3G-Regel"

Seit dieser Woche gilt in unserem Landkreis die Stufe "Rot" des hessischen Corona-Eskalationskonzepts. Damit gilt auch für alle Sportstätten - egal, ob der Sport drinnen oder draußen stattfindet - die sogenannte "3G-Regel": Zutritt zu unserem Vereinsgelände haben deshalb ab sofort nur noch Geimpfte, Genesene oder alle mit aktuellem Negativtest. Die Einhaltung dieser Regelung kontrollieren die Übungsleiter vor Ort.

Bundesweite Regelungen, landesweite Regelungen und manches, das nur für eine bestimmte Stadt oder einen bestimmten Landkreis gilt, je nachdem, wie sich die 7-Tage-Inzidenz gerade entwickelt: Es ist nicht gerade leicht, den Überblick über die geltenden Corona-Regelungen zu behalten. Nachdem die Inzidenz im Main-Taunus-Kreis aber deutlich angestiegen ist und den Wert von 100 überschritten hat, greift nun die Stufe "Rot" des hessischen Eskalationskonzepts. Darin heißt es, dass ein Einlass auf Sportstätten - und auch auf die Außenflächen dieser - nur mit einem aktuellen Negativnachweis erlaubt ist - außer, man ist vollständig geimpft oder von einer Corona-Erkrankung genesen.

 

An diese sogenannte "3G-Regel" müssen wir uns nun also auch halten. Da es dazu oft und viele Rückfragen gibt, haben wir die Regelwerke gewälzt und versuchen, euch hier schon vor eurem nächsten Besuch auf dem Wiesenhof darüber zu informieren, was genau gilt. Aber apropos: Alle bisher geltenden Regelungen werden natürlich auch weiterhin fortgesetzt. Das bedeutet, dass trotz 3G-Regel auf dem Vereinsgelände eine Maskenpflicht gilt und dass Besucher auch weiterhin nicht auf das Gelände kommen dürfen, da wir nicht durchgängig eine Zugangskontrolle gewährleisten können, sich natürlich auch weiterhin möglichst wenig Personen auf engerem Raum aufhalten sollen und die Übungsleiter nur für ihre eigenen Reitschüler bzw. Voltigierer die Einhaltung von Abstandsregeln und Hygienekonzepten überwachen können.

 

Für die verschiedenen Reitstunden, Therapie-Angebote und Voltigier-Gruppen wird die Einhaltung der Regeln also von den Übungsleitern kontrolliert, die das jeweilige Angebot leiten. Dabei ist natürlich ganz besonders wichtig, wie die Regelungen für Minderjährige sind, denn viele unserer Reitschüler und Voltigierer sind Kinder und Jugendliche - und mindestens dann, wenn sie unter 12 Jahre alt sind, in jedem Fall noch nicht geimpft.

 

Grundsätzlich gilt die Regelung, dass diejenigen, die nicht geimpft sind, einen Negativnachweis vorzeigen müssen, erst ab einem Alter von 6 Jahren. Kinder, die jünger sind, sind davon nicht betroffen. Bei Schülerinnen und Schülern ist der Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung an den Schulen ausreichend - die Eintragungen im Testheft müssen aber vollständig sein. Dann ist es auch egal, wie lange der letzte Test her ist. Wird zum Beispiel, wie momentan, drei Mal wöchentlich an den Schulen getestet, müssen im Testheft auch drei Eintragungen enthalten sein. Ist das nicht der Fall, gilt auch für Schüler die übliche Frist: Ein PCR-Test ist für maximal 48 Stunden gültig, ein Antigen-Test für maximal 24 Stunden.

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