So funktioniert das Nachreiten

Ganz egal, ob ihr frisch von einer Longenstunde in eine Gruppenstunde wechselt oder ob ihr schon länger dabei seid: Wenn ihr den ABO-Tarif nutzt, dann habt ihr die Möglichkeit, verpasste Gruppenstunden „nachzureiten“. Wie genau diese Regelung funktioniert und was das Abrechnungsmodell „ABO-Reiter“ überhaupt ist, das könnt ihr heute in Folge 1 der häufig an uns gestellten Fragen nachlesen. 

In einer Gruppenstunde könnt ihr bei uns im Verein zwischen verschiedenen Tarifen wählen. Für euch und für den Verein von Vorteil ist dabei der ABO-Tarif: Wir können zur Versorgung unserer Pferde mit festen Einnahmen planen, ihr könnt günstiger reiten und habt zusätzlich noch einen fest reservierten Platz in einer Gruppe. Dafür bezahlt ihr mindestens vier Reitstunden pro Monat.

 

Der ABO-Tarif wird immer zu Monatsbeginn, also im Voraus, berechnet. Anfang März buchen wir von eurem Konto also eure Reitstunden für den März ab. Wenn ihr in einem Monat mehr als vier Stunden reitet, dann zahlt ihr für die weiteren Stunden zusätzlich. Das wissen wir aber natürlich nicht im Voraus – zusätzliche Stunden werden also, ebenfalls zum Stundenpreis von 18 Euro, erst nachträglich berechnet. Nehmt ihr im März also zum Beispiel an fünf Gruppenstunden teil, dann berechnen wir euch die zusätzliche Stunde Anfang April zusammen mit der Vorauszahlung für den April.

 

Achtung: Der ABO-Tarif ist keine Pauschale für alle Reitstunden, die ihr in diesem Monat nehmt – er gilt für vier Reitstunden. Der März hat in diesem Jahr zum Beispiel fünf Donnerstage, fünf Freitage und fünf Samstage. Wenn ihr an einem dieser Tage reitet und jede Woche zu eurer Reitstunde kommt, dann habt ihr an fünf Stunden teilgenommen und zahlt im April eine Stunde zusätzlich. Wenn ihr eine Stunde verpasst, müsst ihr nicht nachreiten, denn es bleiben immer noch vier Stunden übrig.

 

Kommen wir jetzt zum Nachreiten – denn es kann ja auch passieren, dass ihr mal eine Stunde verpasst, weil ihr krank seid oder in Urlaub. Wenn ihr eine verpasste Stunde nachholen wollt, dann könnt ihr das in einer anderen Gruppenstunde tun, müsst euch aber mit dem Übungsleiter absprechen und klären, ob dort ein Platz für euch frei ist.

 

Eine verpasste Stunde könnt ihr ausschließlich im gleichen Monat oder im folgenden Monat nachholen – länger könnt ihr eine verpasste Stunde nicht übertragen. Das bedeutet: Wenn ihr in einem Monat nur drei Stunden reitet, dann müsst ihr im nächsten Monat auf jeden Fall fünf Stunden reiten. Und wenn ihr mal geplant nicht da seid (zum Beispiel im Urlaub), dann könnt ihr die Stunde auch im Voraus „nachreiten“ – allerdings nur im gleichen Monat, nicht schon im vorherigen.

 

Es ist allerdings gar nicht nötig, jede verpasste Stunde nachzuholen – schließlich ist der ABO-Tarif viel günstiger als die Teilnahme an Reitstunden ohne Abo. Das haben wir als Bonus für euch, weil klar ist, dass ihr nicht immer an jeder Stunde teilnehmen könnt. Selbst wenn ihr jede fünfte Reitstunde – oder elf Reitstunden jedes Jahr – komplett verpasst und sie nicht nachholt, zahlt ihr im ABO-Tarif weniger als in anderen Tarifen.

 

Übrigens: Den ABO-Tarif gibt es auch in der „doppelten Version“. Dann wird die einzelne Stunde noch günstiger und ihr könnt jede Woche zwei Mal reiten. Als „XL-ABO-Reiter“ zahlt ihr mindestens acht Stunden pro Monat und wir reservieren euch Plätze in zwei Gruppenstunden. Die 60-minütige Gruppenstunde kostet dann 16 Euro, ansonsten gelten die gleichen Regelungen wie beim regulären ABO-Tarif.

Was ist die Alternative zum ABO-Reiter?

Wenn ihr nicht im ABO-Tarif reitet, dann seid ihr ein sogenannter „Gelegenheitsreiter“. Ihr bezahlt dann zwar nur die Stunden, an denen ihr auch teilnehmt, die einzelne Reitstunde ist mit 22 Euro aber deutlich teurer und außerdem reservieren wir euch keinen festen Platz in einer Gruppe – in den Gruppenstunden haben ABO-Reiter Vorrang.

 

Ist die Stunde, an der ihr gern teilnehmen möchtet, also mit ABO-Reitern voll belegt, dann könnt ihr nicht mitmachen. Das gilt auch, wenn Reitschüler neu in die Gruppe (z.B. aus Longenstunden) kommen – wählen sie den ABO-Tarif, dann haben sie Vorrang vor Gelegenheitsreitern, egal wie lange der Gelegenheitsreiter schon dabei ist.

 

Nachreiten müsst ihr verpasste Stunden als Gelegenheitsreiter nicht – da ihr nur die Stunden bezahlt, an denen ihr teilnehmt, verfällt keine Stunde. Falls ihr häufiger reiten möchtet, könnt ihr das aber natürlich trotzdem tun – solange in den Gruppen, wo ihr mitmachen möchtet, nach Rücksprache mit dem Übungsleiter ein Platz für euch frei ist.

Wie kann ich den Tarif wechseln?

Wenn ihr von einer Longen- in eine Gruppenstunde wechselt, dann gehen wir erst einmal davon aus, dass ihr als ABO-Reiter regelmäßig kommen möchtet. Am einfachsten ist es für uns allerdings, wenn ihr uns einfach eine kurze Nachricht schreibt, für welchen Tarif ihr euch entschieden habt.

 

Seid ihr schon in einer Gruppenstunde, möchtet aber den Tarif wechseln, dann geht das jeweils zum Quartalswechsel – wenn es gute Gründe für den Wechsel gibt (wenn ihr z.B. aufgrund einer längeren Verletzung mit dem Reiten aussetzen und deswegen den ABO-Tarif pausieren möchtet), dann machen wir natürlich eine Ausnahme. Euren Wunsch, den Tarif zu wechseln, teilt ihr uns einfach schriftlich – zum Beispiel per E-Mail an info@rsg-eddersheim.de – mit.

 

Wer jetzt gerade Gelegenheitsreiter ist und nach dem Lesen dieses Artikels doch schnell in den ABO-Tarif wechseln und sich seinen festen Platz in einer Gruppe sichern möchte, darf sich natürlich auch sofort bei uns melden, auch wenn das Quartal noch nicht vorbei ist.

Achtung: Abrechnung bei Tarifwechsel

Wenn ihr den Tarif wechselt, solltet ihr darauf achten, dass sich damit auch das Abrechnungsmodell ändert. Während der ABO-Tarif wie oben beschrieben als Vorauszahlung jeweils zu Monatsbeginn abgebucht wird, können wir die Gelegenheitsreiter immer erst nach Monatsende berechnen – schließlich wissen wir im Voraus nicht, an wie vielen Stunden ihr in dem Monat teilnehmen werdet.

 

Wenn ihr also zum Beispiel als Gelegenheitsreiter zum April in den ABO-Tarif wechselt, dann sieht die Abrechnung aus wie folgt: Anfang April berechnen wir euch nachträglich alle Stunden, die ihr als Gelegenheitsreiter im März geritten seid. Gleichzeitig fällt die Vorauszahlung im ABO-Tarif für den April an. Umgekehrt gilt bei einem Wechsel vom ABO-Tarif zum Gelegenheitsreiter natürlich gleiches: Der ABO-Tarif wird immer zu Monatsbeginn als Vorauszahlung berechnet, Gelegenheitsreiter zahlen ihre Stunden nach Ende des Monats.

 

 

Einen Überblick über alle Möglichkeiten, Tarife und Preise findet ihr in unserer Preisliste.

Neue Serie: Häufig gestellte Fragen

Ihr habt auch eine Frage an uns? Es gibt etwas, was ihr rund um unsere Angebote und den Verein schon immer mal wissen wolltet? Dann schreibt uns eine E-Mail an info@rsg-eddersheim.de. Wir beantworten ab sofort in unregelmäßiger Folge in unserem E-Mail-Newsletter an Vereinsmitglieder eure Fragen.