Neue Corona-Lockerungen

Seit Mitte Mai finden erste Angebote bei uns im Verein wieder statt - und zwischenzeitlich gab es einige Änderungen, was erlaubt ist und was nicht. Ab sofort gelten weitere Lockerungen. Mit Ende der Sommerferien, wenn auch die Schule wieder regulär starten soll, kommen zusätzliche Neuerungen hinzu. Das entsprechend der aktuellen Regelungen überarbeitete Hygienekonzept wurde von der Stadt Hattersheim freigegeben - hier lest ihr den aktuellen Stand.

Vieles ist wieder erlaubt, im Alltag merkt man nur noch an wenigen Stellen - etwa bei der Pflicht, in Geschäften einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen - die Corona-Einschränkungen. Trotzdem wurden noch nicht alle Einschränkungen wieder aufgehoben, einiges gibt es noch zu beachten und natürlich wollen auch wir dazu beitragen, dass die Infektionszahlen mit dem neuartigen Coronavirus nicht wieder ansteigen. Die aktuellen Regelungen sowie die Änderungen im Vergleich zum früheren Hygienekonzept haben wir für euch in diesem Artikel zusammengefasst - bitte lest sie gründlich und haltet sie unbedingt ein:

  • Begleitpersonen von aktiven Vereinsmitgliedern, neben Übungsleitern auch weitere Betreuer und Helfer sowie Aufsichtspersonen wie Eltern, Verwandte und Erziehungsberechtigte, sind zugelassen. Sie müssen ihre Anwesenheit in der ausgelegten Anwesenheitsliste dokumentieren und vorab eine „Erklärung zum Zutritt zum Vereinsgelände“ ausfüllen und unterschreiben. Darüber hinaus sind Besucher weiterhin nicht erlaubt.
  • Dabei sind die Anwesenheitszeiten auch weiterhin auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Alle, die nicht für die Reitstunden- bzw. Trainings-Teilnahme im PC-System erfasst werden bzw. sich auch außerhalb dieser Zeiten auf dem Vereinsgelände aufhalten, müssen ihre Anwesenheit in der ausliegenden Anwesenheitsliste dokumentieren.
  • Personen mit Krankheitssymptomen (Corona oder andere ansteckende Erkrankungen) dürfen das Vereinsgelände nicht betreten. Teilnehmer, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen zur Corona-Hochrisikogruppe zählen, können noch nicht wieder an den Unterrichtsangeboten teilnehmen. Teilnehmer mit leichten Vorerkrankungen, die nicht zur Hochrisikogruppe gehören, können nach Abgabe einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung an den Angeboten teilnehmen.
  • Die geltenden Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben sowie der vorgegebene Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern sind zu jeder Zeit einzuhalten.

  • Geschlossene Räume (Sattel- und Voltikammer, Toilettenräume, Büro-Vorraum mit PC) dürfen ausschließlich einzeln betreten werden. In den Räumen darf sich jeweils nicht mehr als eine Person aufhalten. Das Reiterstübchen wird unter Vorbehalt wieder geöffnet. Bei Aufenthalt im Reiterstübchen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Es dürfen sich maximal sieben Personen zeitgleich im Reiterstübchen aufhalten.
  • Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Aufenthalt auf dem Vereinsgelände ist nicht notwendig, wird aber - besonders beim Betreten geschlossener Räume - dringend empfohlen.
  • Direkt nach Betreten und vor Verlassen des Vereinsgeländes müssen gründlich die Hände gewaschen werden, vor allem bevor weitere Gegenstände wie z.B. Putzzeug angefasst werden. Dafür stehen in allen Toilettenräumen Seife und Papierhandtücher zur Verfügung. Alle Teilnehmer sollen nach Möglichkeit fertig ausgerüstet und umgezogen auf die Anlage kommen; die Toiletten (oder andere geschlossene Räume) dürfen nur in Ausnahmefällen als Umkleiden genutzt werden.

Darüber hinaus bitten wir besonders jetzt in der Ferienzeit um Rücksicht und die Übernahme von Verantwortung auch gegenüber unserem Verein: Wer zum Beispiel Urlaub in einem Risikogebiet oder einem Gebiet mit stark steigenden Infektionszahlen gemacht hat, sollte das Vereinsgelände im Anschluss 14 Tage nicht betreten. Das trägt dazu bei, dass die Nutzung unserer Vereinsangebote für alle sicher ist und die Angebote möglichst ohne weitere Einschränkungen oder gar eine erneute Einstellung des Vereinsbetriebs fortgeführt werden dürfen.

 

Gleiches gilt bei Reitern im Abo-Tarif für das Nachholen verpasster Reitstunden: Dies ist nach Absprache mit dem jeweiligen Übungsleiter zwar wieder möglich, sollte aber nur sehr eingeschränkt genutzt werden. In der aktuellen Situation ist es besser, mal eine verpasste Reitstunde nicht nachholen zu können - wenn dafür der Vereinsbetrieb fortgeführt werden kann und nicht erneut, wie von März bis Mai, wochenlang komplett stillgelegt werden muss.

 

Achtung: Diese Regelungen gelten nach Freigabe der Stadt Hattersheim bis auf Widerruf. Sofern es weitere Einschränkungen und Regelungen gibt, werden wir diesen Artikel laufend aktualisieren. Weiter unten in diesem Artikel gibt es noch spezielle Regelungen und Infos für die verschiedenen Angebote (Reitschule, Voltigieren, Therapeutisches Reiten, Kinder-Gruppen).

 

Bitte beachtet, dass an unseren Angeboten ausschließlich Vereinsmitglieder und Nutzer teilnehmen dürfen, die dazu in der Lage sind, diese Regelungen zu verstehen und einzuhalten.

 

Sollte ein deutlicher Anstieg der Infektionszahlen auftreten, kann der Vereinsbetrieb weiter eingeschränkt oder erneut ausgesetzt werden. Sollten sich an diesen Regelungen Änderungen ergeben, informieren wir aktiv. Bis dahin bleiben diese Regelungen in Kraft.

welche Regeln gelten aktuell für welche Angebote?

Reitstunden

Gruppen- und Longenstunden müssen pünktlich beginnen und enden, eine Reitgruppe muss erst die Halle verlassen haben, bevor die nächste sie betritt. Der vorgegebende Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern ist zu jeder Zeit einzuhalten, auch beim Putzen und Satteln der Pferde sowie beim Aufsteigen und Nachgurten. Benötigt ein Reitschüler Hilfe, darf der Übungsleiter oder ein erfahrener Reitschüler aus der gleichen Gruppe unterstützen. Longenschüler können wieder zu zweit zum Unterricht kommen - im Optimalfall kommen sie aber auch weiterhin nacheinander zu ihren Reitstunden. Sondertermine, zum Beispiel Probestunden, müssen vorab mit dem Vereinsvorstand besprochen werden. Die Nutzer müssen dabei vorab ihre vollständigen Kontaktdaten hinterlegen und eine unterschriebene „Erklärung zum Zutritt zum Vereinsgelände“ abgeben.

 

Voltigieren - Volti-Gruppe Eddersheim II

Sportausübung ist in Gruppen von bis zu 10 Personen mit Körperkontakt erlaubt. Für das Training der Voltigier-Gruppe Eddersheim II mit bis zu acht Voltigieren und zwei Trainern gibt es keine gesonderten Einschränkungen. Dennoch ist darauf zu achten, direkten Körperkontakt auf ein Minimum zu beschränken, d.h. das Training vor allem auf Einzelübungen zu konzentrieren und nur nötige Hilfestellungen zu leisten. Ein sonst übliches Umarmen oder Abklatschen untereinander ist zu unterlassen.  Wo möglich, soll der Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern eingehalten werden. Zuschauer und Besucher sind nicht erlaubt. Über das PC-System muss lückenlos dokumentiert sein, welche Voltigierer wann am Training teilnehmen.

 

Therapeutisches Reiten
Sofern der Klient in der Lage ist, eigenständig auf das Pferd zu steigen und eigenständig zu reiten, gelten die gleichen Regelungen wie für Longenstunden. Ist direkte Hilfestellung nötig, wird den Therapeuten und Patienten dringend geraten, einen mehrlagigen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Patienten und Klienten mit austretendem Speichelfluss können vorerst nicht an den Maßnahmen des therapeutischen Reitens teilnehmen. Grundsätzlich gilt auch für das therapeutische Reiten die Abstandsregelung von 1,5 bis 2 Metern. Eine Einzelmaßnahme für einen Patienten, für den ein zusätzlicher Helfer benötigt wird, ist wieder gestattet. Therapeut und Helfer sollten dabei besonders darauf achten, Hygiene- und, wo möglich, Abstandsregelungen einzuhalten. 

 

Gruppen-Angebote für Kinder

Für die Gruppen-Angebote wird es nach Ende der Sommerferien und mit der Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebs Lockerungen geben - ab dem 17. August sind Gruppen-Angebote wieder erlaubt. 

  • Bambini-Club
    Der Bambini-Club kann ab dem 23. August wieder starten. Pro Termin können bis zu zehn Kinder am Angebot teilnehmen. Eine Teilnahme einer höheren Anzahl von Kindern ist möglich, wenn die Kinder in Kleingruppen von nicht mehr als zehn Personen aufgeteilt werden, jede Gruppe einem festen Betreuer zugeordnet ist, ein Mindestabstand von 1,5 Metern, wo möglich, eingehalten wird und die Kinder mit weiteren Betreuern (z.B. Helfern, die das Pferd führen) nur weniger als 15 Minuten und ausschließlich außerhalb geschlossener Räume in direkten Kontakt kommen oder diese Betreuer einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Neue Nutzer müssen vor der ersten Teilnahme die vollständigen Kontaktdaten hinterlegen und eine "Erklärung zum Zutritt zum Vereinsgelände" abgeben. Eltern, die als Begleitperson während des Angebots auf dem Vereinsgelände bleiben, müssen ebenfalls ihre Kontaktdaten angeben, eine unterschriebene "Erklärung zum Zutritt zum Vereinsgelände" abgeben und sich in die Anwesenheitsliste eintragen.
  • Volti-Schnupperkurs "Gummibärenbande"
    Der nächste Kurs startet am 19. August. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf zehn Kinder. Zusätzlich zur Kurs-Anmeldung muss vor der ersten Teilnahme eine unterschriebene "Erklärung zum Zutritt zum Vereinsgelände" abgegeben werden. Den Eltern wird dringend empfohlen, während des Angebots nicht vor Ort zu bleiben und das Vereinsgelände nicht zu betreten; lässt sich dies nicht vermeiden, müssen ebenfalls die Kontaktdaten hinterlegt, eine "Erklärung zum Zutritt zum Vereinsgelände" ausgefüllt und ein Eintrag in die Anwesenheitsliste vorgenommen werden.

  • Volti-Schnupperkurs "Kleine Schlümpfe"
    Der nächste Kurs startet am 17. August. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf zehn Kinder. Zusätzlich zur Kurs-Anmeldung muss vor der ersten Teilnahme eine unterschriebene "Erklärung zum Zutritt zum Vereinsgelände" abgegeben werden. Eltern, die als Begleitperson während des Angebots auf dem Vereinsgelände bleiben, müssen ebenfalls ihre Kontaktdaten angeben, eine unterschriebene "Erklärung zum Zutritt zum Vereinsgelände" abgeben und sich in die Anwesenheitsliste eintragen.

  • Pferde-Bande
    Die Pferde-Bande kann ab dem 22. August wieder starten. Pro Termin können bis zu zehn Kinder am Angebot teilnehmen. Eine Teilnahme einer höheren Anzahl von Kindern ist möglich, wenn die Kinder in Kleingruppen von nicht mehr als zehn Personen aufgeteilt werden, jede Gruppe einem festen Betreuer zugeordnet ist, ein Mindestabstand von 1,5 Metern, wo möglich, eingehalten wird und die Kinder mit weiteren Betreuern (z.B. Helfern, die das Pferd führen) nur weniger als 15 Minuten und ausschließlich außerhalb geschlossener Räume in direkten Kontakt kommen oder diese Betreuer einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Neue Nutzer müssen vor der ersten Teilnahme die vollständigen Kontaktdaten hinterlegen und eine "Erklärung zum Zutritt zum Vereinsgelände" abgeben. Den Eltern wird dringend empfohlen, während des Angebots nicht vor Ort zu bleiben und das Vereinsgelände nicht zu betreten; lässt sich dies nicht vermeiden, müssen ebenfalls die Kontaktdaten hinterlegt, eine "Erklärung zum Zutritt zum Vereinsgelände" ausgefüllt und ein Eintrag in die Anwesenheitsliste vorgenommen werden.

  • Kindergeburtstage
    Da Kindergeburtstagsfeiern bei uns ausschließlich sonntags stattfinden können, sind diese frühestens ab dem 23. August (nach individueller Vereinbarung) und mit Einschränkungen möglich. Pro Termin können maximal zehn Kinder am Angebot teilnehmen. Vor der Feier müssen die vollständigen Kontaktdaten aller Kinder sowie der begleitenden Eltern / Aufsichtspersonen hinterlegt und von jedem Anwesenden eine "Erklärung zum Zutritt zum Vereinsgelände" abgegeben werden. Den Eltern – mit Ausnahme der Eltern des feiernden Kindes – wird empfohlen, während des Angebots nicht vor Ort zu bleiben. Die Eltern des feiernden Kindes verpflichten sich, alle Geburtstagsgäste vorab über die geltenden Regelungen zu informieren und Aufsicht über die Einhaltung der Regeln zu führen. Eine zusätzliche Buchung und Nutzung des Reiterstübchens für gemeinsames Essen o.ä. ist vorerst nicht möglich. Die Geburtstagsfeier beschränkt sich auf das zweistündige Angebot rund ums Pferd auf dem Außengelände des Vereins (inkl. Reithallen).

 

Kurse und Lehrgänge

Bei Tageskursen wird die Anwesenheit der Teilnehmer lückenlos erfasst und dokumentiert. Das Reiterstübchen steht nicht als Aufenthalts- und Kursraum zur Verfügung. Eventuelles gemeinsames Mittagessen findet ausschließlich außerhalb geschlossener Räume statt. Gleiches gilt für Theorie-Unterricht im Rahmen des Lehrgangs. Zusätzlich zu den Teilnehmern können sich weitere Vereinsmitglieder auf dem Vereinsgelände aufhalten, deren Anwesenheit über die Anwesenheitsliste lückenlos erfasst und dokumentiert wird, um organisatorische Aufgaben und ggf. die Aufsicht zu übernehmen.

 

Auch die Ferienkurse können mit einer Teilnehmerzahl von maximal 12 Kindern, aufgeteilt in Kleingruppen, stattfinden. Die Eltern der angemeldeten Kinder werden vor dem Kurs über die jeweils aktuell geltenden Regelungen informiert und auf die Notwendigkeit zur Einhaltung der Regeln hingewiesen. Der verantwortliche Übungsleiter kontrolliert die Einhaltung der Regelungen.

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Erklärung zum Zutritt zum Vereinsgelände - Anwesenheitsnachweis
Kursteilnehmer, Teilnehmer an Kinder-Gruppenangeboten und neue Reitschüler, die zum ersten Mal oder nach langer Pause eines der Vereinsangebote wahrnehmen, müssen vor Durchführung des Angebots bzw. bei Betreten des Vereinsgeländes die ausgefüllte und unterschriebene "Erklärung zum Zutritt zum Vereinsgelände" abgeben. Dies gilt auch für Eltern oder andere Begleitpersonen, die nicht aktiv an einem Angebot teilnehmen, das Vereinsgelände aber betreten.
Erklärung zum Zutritt zum Vereinsgelände
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