Tag 20: Immer dieses Hin und Her

Wir geben zu, es ist nicht ganz so einfach momentan: Erst schließen wir unseren Vereinsbetrieb vollständig bis Ende November, jetzt soll es doch ab Montag mit ersten Angeboten - den Einzelreitstunden und dem therapeutischen Reiten wieder losgehen. Fortgeschrittene Reitschüler dürfen in kleinen Gruppen kommen, um dabei zu unterstützen, die Vereinspferde zu bewegen. Und wie geht's weiter? Ändert sich in den nächsten Tagen noch einmal etwas? Das Hin und Her ist verwirrend - nicht nur für euch, sondern auch für uns. Denn wir versuchen, uns an die geltenden Verordnungen des Landes Hessen zu halten - und haben das ganze durch die Schließung für mittlerweile fast drei Wochen sogar noch ein wenig vereinfacht, denn sonst hätte es wohl noch mehr Verwirrung gegeben. Ein kleiner Rückblick:

 

Seit dem 2. November 2020 gilt der "Lockdown Light". Ursprünglich war das Ziel, dass die Regelungen bundesweit einheitlich sind - und klar genug, dass jeder sie verstehen kann und man nicht täglich nachlesen muss, wo sich vielleicht etwas geändert hat. Die Verordnung, die vom Land Hessen Anfang November erlassen wurde, erlaubt "Freizeit-und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand". Klar war: Unser Vereinsgelände ist eine "private Sportanlage".

 

Unklar war: Was heißt das nun für uns? Wenn "zu zweit" möglich ist, gilt das dann für Einzelunterricht, also einen Reitschüler und einen Übungsleiter? Gilt jede Reithalle als eigene "Sportstätte" oder dürfen sich tatsächlich maximal zwei Leute aus verschiedenen Hausständen auf dem gesamten Vereinsgelände aufhalten? Und wenn das der Fall sein sollte, wie sollen wir es dann schaffen, neben dem Beruf in den wenigen Stunden, die nach Feierabend bleiben, 20 Pferde zu bewegen?

 

Nur kurz darauf hieß es, dass in Hessen alle Sportanlagen komplett schließen müssen. Also gar keine Bewegung für die Pferde mehr? Schnell setzte sich der Pferdesportverband (PSV) Hessen dafür ein, dass zumindest die Notbewegung von Pferden möglich sein müsse. Aber auch diese Regelung hielt nur einen Tag lang Stand: Schon einen Tag später durften Sportanlagen wieder öffnen. Wir sind zurück bei der Regelung, die schon ganz oben in der Verordnung erlassen wurde: Der "Freizeit-und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand" ist erlaubt.

 

Es gab aber endlich weiterführende Informationen: "Weitläufige Sportanlagen", zu denen auch Reitplätze und Reithallen (sofern sie keine Indoor-Anlage, also komplett geschlossen sind) gehören, dürfen gleichzeitig von mehreren Personen aktiv genutzt werden - allerdings nur in Form in Individualsport, also jeder einzeln. Außerdem wurde festgehalten: "Das Bewegen von Pferden ist auch vor dem Hintergrund des Tierwohlschutzes auf der Sportanlage gestattet, Einzelreitkurse sind ebenfalls gestattet. Davon nicht umfasst sind Gruppenveranstaltungen, Wettbewerbe o.ä."

 

Am 16. November, also erneut einige Tage später, meldete der PSV Hessen dann freudig, dass "Reitbetrieb in Gruppen in Hessen wieder zulässig" sei - und man hoffe, dass der Schulbetrieb in den Reitanlagen möglichst bald wieder aufgenommen würde. Damit startete die nächste Runde Rätselraten: Denn an der hessischen Verordnung hatte sich eigentlich nichts verändert. Wie kam der PSV nun auf den Gedanken, dass auch Gruppenstunden möglich sein sollten? Vier Tage später, am 20. November, ruderte er auch prompt zurück: Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport habe darauf hingewiesen, dass man die Verordnung ein wenig zu großzügig ausgelegt habe - Gruppenunterricht ist nicht zulässig. 

 

Innerhalb von nur 19 Tagen änderten sich die veröffentlichten Informationen also insgesamt fünf Mal. Und da soll noch jemand verstehen, was nun erlaubt ist und was nicht, und sich zuverlässig an die aktuell geltenden Regeln halten?

 

Noch mal eine kurze Zusammenfassung gefällig?

 

Klar ist:

  • Einzelunterricht ist erlaubt

 

Unklar ist:

  • Werden am kommenden Mittwoch bei den nächsten Gesprächen zwischen Bund und Ländern auch für den Sport weitere Einschränkungen beschlossen - und vielleicht auch Einzelunterricht wieder verboten oder Sportstätten geschlossen?

  • Wie lange gilt diese Regelung - wie angekündigt bis Ende November? Vielleicht bis 20. Dezember, wie erste Gerüchte verlauten lassen? Bis Jahresende? Bis es einen zugelassenen Impfstoff gibt? Bis möglichst viele Menschen in Deutschland geimpft sind?

  • Wer muss weiterhin auf die Vereinspferde verzichten? Wann kann unsere Voltigier-Gruppe wieder mit dem Training beginnen - gern auch, wie im Frühjahr, aufgeteilt in Kleingruppen, mit Abstand und unter Einhaltung strenger Corona-Regeln? Wie sieht es mit den Kindergruppen aus - viele Kinder warten auf den Beginn der Volti-Schnupperkurse "Kleine Schlümpfe" und "Gummibärenbande"? Besonders unsere Kleinsten beim "Bambini-Club" und der "Pferde-Bande" warten darauf, endlich wieder Kontakt zu den Pferden zu haben - Angebote, die sich schon aus Zeitgründen nicht auf Einzelunterricht umstellen lassen, die aber wunderbar in Kleingruppen, mit Abstand und Maskenpflicht funktionieren.

  • Wie lange können wir das durchhalten? Dank eurer Spenden und eurer Unterstützung haben wir den November überstanden. Mit den Einnahmen aus Einzelstunden und dem therapeutischen Reiten und ein wenig Vereinsmitteln können wir das auch noch bis Weihnachten durchhalten - sofern das Land die Regelungen nicht weiter verschärft. Was aber, wenn das alles bis Ende Januar gilt? Bis Ende Februar? Bis Ende März? Ohne die Gruppen-Angebote fehlen uns weiterhin Einnahmen, sind die monatlichen Ausgaben weiterhin höher als das, was wir mit den erlaubten Angeboten verdienen.

 

Das nervige und anstrengende Hin und Her wird uns wohl noch eine Weile erhalten bleiben...

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